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 Physik II und Übungen, SS 2008
Prof. W. Hansen, Prof. A. Lichtenstein, Dr. T. Sadenius

 Bonuspunkte-Regelung
Aus den (insgesamt 10) Übungsblättern und einer Testklausur in der zweiten Hälfte des Semesters wird ein Bonus errechnet. Den Bonus erhält, wer
  • mindestens 50 Prozent aller Punkte aus den Übungsblättern und
  • mindestens 50 Prozent aller Punkte aus der Testklausur
erzielen konnte.

Der Bonus führt im Falle des Bestehens der Prüfungsklausur zu einer Anhebung der Klausurnote um eine Notenstufe. Im Falle des Nichtbestehens ergibt der Bonus Zusatzpunkte in Höhe von X Prozent von 40 Prozent der zum Bestehen notwendigen Punktezahl. Der Anteil X berechnet sich dabei aus dem Anteil der insgesamt erzielten Punkte aus Übungsblättern und Testklausur. Allerdings kann bei ursprünglichen Nichtbestehen keine bessere Note als 4,0 erreicht werden.

Ein Beispiel: In der Prüfungsklausur können maximal 100 Punkte erzielt werden, 50 seien zum Bestehen notwendig. Der Kandidat / die Kandidatin hatte in der Klausur nur 40 Punkte erzielt und damit nicht bestanden. Allerdings hat er / sie 60 Prozent der Punkte aus den Übungen und 70 Prozent der Punkte in der Testklausur. Damit sind die beiden obigen Bedingungen erfüllt - im Mittel hat er / sie 65 Prozent der möglichen Punkte erzielt und damit ein Anrecht auf 65 Prozent von 40 Prozent von 50 Punkten: 0.65*0.4*50 = 13 Punkte. Damit hat er / sie in Klausur 40+13 = 53 Punkte erzielt und bestanden (allerdings nur mit Note 4,0, obwohl 53 Punkte bei ursprünglichen Bestehen eigentlich einer besseren Note entsprochen hätten).


Last modified 4 April 2008, WH und TSS