Zur Durchführung der Erfassung von EDV-Geräten sowie dem Einsatz der Scanner zur Erfassung der auf Computern installierten Software-Produkten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem entsprechenden Beschluss des Direktoriums durch ein Rundschreiben informiert.

Mit dem (Gesamt-) Betriebsrat wurde natürlich eine Vereinbarung getroffen, die speziell den Umgang und die Weiterverarbeitung der gesammelten Daten behandelt.

Mitarbeiterinformation

Gesamtbetriebsvereinbarung

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