Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102.

Präambel

DESY zählt mit den beiden Standorten Hamburg und Zeuthen zu den weltweit führenden Zentren in der Forschung an und mit Teilchenbeschleunigern. Im Mittelpunkt der Mission des Forschungszentrums steht die Entschlüsselung der grundlegenden Zusammenhänge von Struktur und Funktion von Materie und Leben, als robuste Wissensbasis zur Lösung der großen Fragen und drängenden Herausforderungen von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft.

Als Forschungseinrichtung ist es dem Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY ein zentrales Anliegen, Wissenschaft und Gesellschaft in einem möglichst großen Umfang an der am DESY stattfindenden Forschung teilhaben zu lassen und so einen Zugang zur Wissenschaft zu ermöglichen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kooperationspartnerinnen und -partnern wird auf den DESY-Webseiten die Möglichkeit gegeben, Wissen zu teilen, sich auszutauschen und sich auf Forschungsvorhaben zu bewerben. Die breite Öffentlichkeit kann sich über aktuelle Themen der Wissenschaft sowie Veranstaltungen zu wissenschaftlichen Themen informieren. Alle Redakteurinnen und Redakteure werden bei der Gestaltung von DESYs Webauftritt sicherstellen, dass ihre Inhalte möglichst barrierearm sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit

DESY ist als öffentliche Stelle und der DESY-Projektträger (PT.DESY) als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Als zu berücksichtigenden Standard für die Umsetzung barrierefreier Informationstechnik verweist die BITV2.0 zurzeit (Stand Juni 2020) auf die EU-Norm EN 301 549. Für die Bereiche Web und digitale Dokumente stützt sich die Norm auf einen etablierten internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten – die Web Content Accessiblitiy Guidelines des World Wide Web Consortiums.

Hierzu erfolgte zur Vorbereitung dieser Erklärung eine Überprüfung der Barrierefreiheit in Zusammenarbeit mit einer auf derartige Prüfungen spezialisierten Firma unter Auswahl repräsentativer Webseiten.

Nach den Web Content Accessibility Guidelines kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts erfordert grundsätzlich eine Prüfung aller einem Webauftritt/einer Website zugehörigen einzelnen Webseiten. Dies ist für umfangreiche Websites, wie die von DESY, nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potenziellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzes schließen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden als teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BGG, der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 bewertet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht (abschließend) barrierefrei.

Mit * gekennzeichnete aufgeführte Inhalte gelten für PT.DESY

  • Nicht für alle Grafiken und Objekte existieren Alternativtexte.*
  • Nicht für alle Audiodaten und stummen Videos existieren Alternativen.*
  • Für Videos existieren keine Audiodeskriptionen. Die Website enthält jedoch keine Videos, die für eine Vermittlung des Inhalts unverzichtbar sind.
  • Nicht alle Listen sind korrekt mit HTML-Strukturelementen aufgebaut.
  • Die meisten Eingabefelder in Formularen enthalten keinen Beispieltext.
  • Die DESY-Website kann im aktuellen System die Inhalte für verschiedene Endgeräte nicht responsiv formatieren.
  • Nicht alle anderssprachigen Wörter und Abschnitte sind ausgezeichnet.
  • Die HTML-Syntax in der vorliegenden Version der Website entspricht nicht überall den aktuellen Standards.

 

DESY arbeitet kontinuierlich daran, noch vorhandene Barrieren zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 23. September 2020 erstellt und im September 2023 überprüft und aktualisiert.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des BGG, BITV 2.0 und WCAG 2.1. beruht auf einer Selbstbewertung.

Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Hürden beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.desy.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Brauchen Sie Hilfe, um einen bestimmten Inhalt oder ein bestimmtes Dokument barrierefrei zu erhalten bzw. an uns zu übermitteln? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Arbeitsgruppe Barrierefreiheit
Notkestrasse 85
22607 Hamburg
Telefon: 040 8998-3613
E-Mail: barrierefreiheit@desy.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
info@schlichtungsstelle-bgg.de