DESY Statement zum XFEL-Bauverkehr Flottbeker Drift

In Hamburg und Schenefeld (Kreis Pinneberg) soll bis 2013 eine neue Forschungsanlage entstehen, der europäische Röntgenlaser XFEL. Es handelt sich um eine etwa 3,4 Kilometer Anlage mit unterirdischen Tunneln und Tunnelbauwerken sowie den drei Betriebsgeländen Schenefeld, Osdorfer Born und DESY-Bahrenfeld. Sie sind Standort der unterirdischen Tunnelbauwerke sowie der oberirdischen Hallen und werden ab 2007 für etwa vier Jahre Großbaustellen mit dem damit verbundenen Baustellenverkehr sein. DESY hat im Rahmen des gesetzlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt, dass der Verkehr der Baustelle DESY-Bahrenfeld in den ersten drei Jahren über die Straße Flottbeker Drift erfolgen soll, die die kürzeste Verbindung zur nächsten Hauptverkehrsstraße (Osdorfer Weg/Osdorfer Landstraße) darstellt. Dazu soll die Flottbeker Drift für drei Jahre wieder mit der Ringstraße auf dem DESY-Gelände verbunden werden. (Anmerkung: Bis Mitte der 1970er Jahre führte die Flottbeker Drift über das heutige DESY-Gelände und war die Verbindung zur Luruper Landstraße. Durch den Bau des PETRA-Tunnels wurde sie dann zur Sackgasse, und ihr nördlicher Teil heißt heute Luruper Drift.)

Zu den aktuellen Protesten der Anwohnerinnen und Anwohner des Gebiets Flottbeker Drift nimmt DESY wie folgt Stellung:

1) DESY nimmt die Sorgen der Anwohner ernst.
2) DESY bedauert, dass die vorhandenen Informationen über die XFEL-Planung die Anwohner im Gebiet Flottbeker Drift erst so spät erreicht haben, weist aber entschieden zurück, dass dies bewusst so gesteuert wurde! (So haben zum Beispiel die Behörden zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung die Auslegung der Planungsunterlage in lokalen Zeitungen annonciert.)
3) DESY analysiert zurzeit die Inhalte der Resolution der Interessengemeinschaft Flottbeker Drift und wird – wie auf der Informationsveranstaltung am 5. April zugesichert – der Interessengemeinschaft nach Ostern antworten. Deswegen gibt DESY zurzeit keine weiteren Stellungnahmen zu der Problematik ab.

Fakten zum Planfeststellungsverfahren:
In einem Staatsvertrag, der am 1.1.2005 Gesetzeskraft erlangte, haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen, dass für den Bau und Betrieb der Anlage ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Als Planfeststellungsbehörde wurde das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Clausthal-Zellerfeld (LBEG, ehemals Landesbergamt) eingesetzt. Vorhabensträger ist das Forschungszentrum DESY. Die Durchführung dieses gesetzlich geregelten Verfahrens obliegt dem LBEG in Clausthal-Zellerfeld.
• Am 27. April 2005 beantragte DESY das Planfeststellungsverfahren für den XFEL beim LBEG (Einreichung von insgesamt zehn Aktenordnern mit Planungsunterlagen und Gutachten, dazu gehören ein Verkehrsgutachten und ein Lärmschutzgutachten).
• Öffentliche Auslegung der Planunterlagen: 17. Mai 2005 bis 16. Juni 2005 im Bezirksamt Altona und Rathaus Schenefeld. Die Bekanntmachung der Auslegung obliegt der durchführenden Planfeststellungsbehörde.
• Mit Ablauf des 30. Juni 2005 endete die Frist für Einwendungen und Stellungnahmen.
• 25. und 26. Oktober 2005: Durchführung des Erörterungstermins unter der Leitung des LBEG – Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen zu der XFEL-Planung.
• Unter Abwägung aller Interessen fällt die Planfeststellungsbehörde den Beschluss zu der von DESY eingereichten Bau- und Betriebsplanung. Dieser wird aus heutiger Sicht im Mai/Juni 2006 erwartet.

Fakten zum Bauverkehr Betriebsgelände DESY-Bahrenfeld, im April 2005 beantragte Planung:
• Bauzeit: ca. 4 Jahre, an Werktagen (das heißt: montags bis samstags, nicht an Sonn- und Feiertagen)
von 7 Uhr bis 20 Uhr. In den ersten drei Jahren drei Bauphasen mit jeweils maximal zehn Tagen
24-Stunden-Betrieb.
• Bauverkehr: im 1., 2. und 3. Jahr (2007-2009) über Flottbeker Drift; im 4. Jahr (2010) über den DESY-Haupteingang in der Notkestraße.
• Im 1. Jahr: Maximal 160 LKWs pro Tag (13 Stunden), das heißt: alle 5 Minuten 1 LKW. Spitzenwerte: Maximal 20 LKWs pro Stunde, das heißt: alle 3 Minuten 1 LKW.
• Im 2. und 3. Jahr: Maximal 130 LKWs pro Tag (13 Stunden) mit maximal 10 LKWs pro Stunde.
• Aus dem Lärmgutachten: Tagsüber bleibt der durch den geplanten LKW-Verkehr zusätzlich erzeugte Lärmpegel in einem Abstand von 6 m unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Wohngebiete. Dieser Abstand liegt überall vor. Nachts bleibt der durch den geplanten LKW-Verkehr zusätzlich erzeugte Lärmpegel in einem Abstand von 11 m unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Wohngebiete. Dieser Abstand liegt fast überall vor. Empfehlung des Gutachters in den Grenzfällen: Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h.
• Vorher und nachher: Beweissicherungsverfahren an allen Gebäuden.
• Überwachung des Straßenzustands während der gesamten Bauzeit; umgehende Reparatur von Schlaglöchern; Wiederherstellung der Straße nach Beendigung der Bautätigkeit, falls notwendig.