Planfeststellungsbeschluss für den XFEL liegt vor!

Mit der Auslage im Bezirksamt Altona und im Rathaus Schenefeld veröffentlichte das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Clausthal-Zellerfeld (LBEG) heute den Planfeststellungsbeschluss für das Europäische Röntgenlaserprojekt XFEL. Der Beschluss schafft die rechtliche Grundlage für den Bau und Betrieb des XFEL. “Wir freuen uns sehr, dass der Planfeststellungsbeschluss nun vorliegt – das Projekt ist damit seiner Realisierung ein ganzes Stück näher gekommen“, so DESY-Direktor Albrecht Wagner.
In dem Beschluss sind die Auflagen des LBEG festgelegt.

Zwei Auszüge daraus:
• Die Benutzung der Straße Flottbeker Drift für den Baustellenverkehr wird nur im ersten Jahr nach Baubeginn zugelassen.

• Aufgrund neuer Erkenntnisse zur Bodenbeschaffenheit auf dem Betriebsgelände Schenefeld ist die Errichtung einer offenen Baugrube nicht mehr notwendig. Wie von DESY vorgeschlagen wird die dort erforderliche Tunnelstrecke jetzt im Vortriebsverfahren hergestellt. Somit verringert sich der Bodenaushub und es entfallen ca. 90.000 Fahrzeugbewegungen zu den Bodenzwischenlagern. Weder die Düpenau noch die Straße „Am Osdorfer Born“ müssen umgelegt werden, auch die Liegewiese des Freibads kann weiterhin benutzt werden.